Allgemeine Geschäftsbedingungen


  1. Allgemeines

    Die Bedingungen gelten für jeden Geschäftsverkehr mit der Fresh dachs UG (haftungsbeschränkt) in Dresden, im folgenden „Fresh dachs" genannt und zwar auch dann, wenn sie nicht jeweils ausdrücklich zum Gegenstand des einzelnen Geschäfts gemacht sind, soweit nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.

  2. Lieferbedingungen

    Der Versand von Waren, Speisen und Getränken erfolgt stets, soweit er nicht durch kücheneigene Kraftfahrzeuge vorgenommen wird auf Gefahr des Kunden bzw. des Transportunternehmens ab Fresh dachs. Teillieferungen sind zulässig.

  3. Zahlungsbedingungen

    Forderungen aus der Belieferung von Schulen werden bargeldlos durch Lastschriftverfahren eingezogen. Der Bankeinzug erfolgt regelmäßig am ersten Liefertag des folgenden Monats. Der Fresh dachs ist berechtigt, bei Zahlungsunregelmäßigkeiten (Lastschriftrückgaben mangels Deckung oder wegen unberechtigtem Widerspruch) vom Lastschriftverfahren zurückzutreten.

    Überweisungen sind in Ausnahmefällen möglich. Das voraussichtliche monatliche Essenentgelt muss im Falle einer Überweisung bis 08:00 Uhr des ersten Belieferungstag des laufenden Monats unserem Konto gutgeschrieben sein. Überzahlungen werden im Folgemonat verrechnet. Im Falle von Rücklastschriften berechnet die der Fresh dachs ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von z. Zt. 10,00 € für die Rücklastschrift.

    Fresh dachs Rechnungen sind ohne Abzug bei Rechnungserhalt zu überweisen, soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Der Fresh dachs ist berechtigt, Fälligkeitszinsen in Höhe von 4 % über dem zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Bundesbankdiskontsatz, mindestens jedoch 8 %, zu berechnen, bis die Gutschrift auf ihren Konto erfolgt ist. Ein darüber hinausgehender Anspruch auf Schadenersatz bei Verzug bleibt vorbehalten. Die jeweils von dem Fresh dachs festgesetzten Abgabepreise sind vereinbart.

    Der Fresh dachs ist berechtigt, Zahlungen wahlweise zur Tilgung von Warenschulden, von gewährten Krediten, von rückständigen Zinsen und anderen Forderungen zu verwenden. Der Kunde oder Schuldner verzichtet auf das Bestimmungsrecht nach § 366 BGB. Die vom Fresh dachs zugestellten Rechnungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von einer Wochen seit dem Datum der Rechnung Widerspruch erhebt. Der Fresh dachs verpflichtet sich, dem Kunden bei Beginn der Frist darauf hinzuweisen, dass sein Schweigen nach Fristablauf als Genehmigung der Rechnung gilt.

  4. Gewährleistung

    Mengenmäßige Mängel sind sofort bei Empfang der Ware, nachweisliche Qualitätsmängel sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich zu rügen. Die Gewährleistung des Fresh dachs insgesamt oder bezügl. einzelner Teile beschränkt sich auf das Recht zur Ersatzleistung. Wenn die Ersatzleistung fehlschlägt, steht dem Kunden nach seiner Wahl ein Anspruch auf Herabsetzung des Kaufpreises oder die Rückgängigmachung des Vertrages zu. Weitere Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.

    Evtl. Mängel und/oder sonstige Gegenansprüche geben dem Kunden kein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht, es sei denn, die Forderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Für Waren, die den Fresh dachs verlassen, wird eine Haftbarkeitsgarantie vier Stunden nach dem Fertigstellungstermin (Abfüllzeit) sowie unsachgemäßer Behandlung und unbeaufsichtigter Lagerung nicht übernommen. Der Fresh dachs haftet auf Schadenersatz nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

  5. Leergut

    Sämtliches Leergut (Speisentransportbehälter, Kisten, Gefäße, Platten usw.) ist Eigentum der Fresh dachs UG und ist in vollem Umfang täglich zurückzuführen. Es ist von jeder Veräußerung oder anderweitiger Verwendung durch den Kunden ausgeschlossen.

  6. Aufrechnung

    Dem Kunden sind Aufrechnungen gegen Forderungen des Fresh dachs nicht gestattet, es sei denn, sie sind anerkannt und vereinbart.

  7. Datenverarbeitung

    Der Kunde willigt in die geschäftsnotwendige Verarbeitung seiner Daten ein. Vorstehendes gilt als Benachrichtigung gemäß § 33, Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz.

  8. Erfüllungsort und Gerichtsstand

    Erfüllungsort für alle gegenseitigen Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist Dresden. Für die Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten, auch solche aus Wechseln, Schecks oder sonstigen Wertpapieren, sind örtlich nach Wahl des Fresh dachs das Gericht in Dresden zuständig. Darüber hinaus ist das für Dresden zuständige Gericht als zuständig vereinbart, wenn der Kunde nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden.

  9. Sonstiges

    Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Bedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Anstelle der rechtsunwirksamen Bedingungen gilt dann eine zulässige, dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck möglichst entsprechende Regelung, als vereinbart. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der Schriftform.